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Zurückbehaltung des gesamten Werklohnes mangels Erlag der vereinbarten Bankgarantie

Zurückbehaltung des gesamten Werklohnes mangels Erlag der vereinbarten Bankgarantie

(OGH 21.3.2006, 5 Ob 57/06b) Wie weit geht das Zurückbehaltungsrecht des Werkbestellers, wenn ihm vom Werkunternehmer eine geringere Bankgarantie als vereinbart übergeben wurde? Im vorliegenden Fall hatte der Werkunternehmer die vertragliche Verpflichtung übernommen, für die vereinbarte Gewährleistungsdauer eine Bankgarantie in Höhe der gesamten Auftragssumme zu übergeben. Tatsächlich erlegte der Werkunternehmer nur eine Bankgarantie in Höhe von ca. 5 % der Auftragssumme. Der Auftraggeber verweigerte die Zahlung des Werklohnes mit der Begründung, dass die Bankgarantie nicht vertragsgemäß gelegt wurde, worauf der Unternehmer die Werklohnklage einbrachte. Der Oberste Gerichtshof sprach aus, dass schon nach der Übung des redlichen Verkehrs der Werklohn nicht zurückgehalten werden kann. Der Erlag einer Bankgarantie in dieser exorbitanten Höhe ist in diesem Fall keine so bedeutende Nebenpflicht, das ein Zurückbehaltungsrecht des Werklohnes besteht. Diese Entscheidung ist im Volltext unter http://www.ris.bka.gv.at/jus/ abrufbar. Für Fragen zu diesem Thema stehen wir natürlich gerne zur Verfügung. Einfach anrufen oder ein E-Mail an office@gss.at senden!