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Zahlungsregelungen im Geschäftsverkehr - Neu

Zahlungsregelungen im Geschäftsverkehr - Neu

Das neue Zahlungsverzugsgesetz Das Zahlungsverzugsgesetz (ZVG) ist rückwirkend mit 16.03.2013 in Kraft getreten und bringt wesentliche Neuerungen für die Begleichung von Geldschulden: Banküberweisungen müssen in Zukunft so rechtzeitig erfolgen, dass sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit auf dem Konto des Gläubigers gutgebucht sind. Eine Anweisung des Geldbetrages erst am Fälligkeitstag ist daher verspätet. Abweichendes gilt nur, wenn der Schuldner Verbraucher ist und er diese Schuld gegenüber einem Unternehmen begleicht. Diesfalls ist die Erteilung des Überweisungsauftrages am Fälligkeitstag ausreichend. Für Unternehmensgeschäfte wurde der Verzugszinssatz von 8 % auf 9,2 % über dem Basiszinssatz angehoben. Diese Verzugszinsen schuldet ein Unternehmer jedoch nur bei schuldhaftem Zahlungsverzug, sonst sind 4 % Verzugszinsen zu entrichten.


Praxistipp:

Diese Gesetzesänderung hat maßgeblichen Einfluss auf die Skontofristen. Langt die Zahlung nicht am Fälligkeitstag am Konto ein, verliert der AG das Skonto. Der Basiszinssatz kann übrigens unter www.oenb.at abgerufen werden.